AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE NEUHAUS/KLB.
auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um
ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können
die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes
mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG
die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur


Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke MARKTGEMEINDE NEUHAUS/KLB. gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.


Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Markgemeinde Neuhaus/Klb.:

Telefon: +43 (0) 3329 2416
Fax: +43 (0) 3329 2416-24
E-Mail: post@neuhaus-klausenbach.bgld.gv.at

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