FÖRDERUNGEN

Familienförderung

  • Eine Familie mit zwei oder mehr Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die mit Hauptwohnsitz in Neuhaus gemeldet sind, erhält für das zweite Kind € 15,-- und für das dritte und jedes weitere Kind je 30,-- Förderung pro Jahr von der Gemeinde. Die Förderung muss jährlich zumindest mündlich mit Vorlage der Mitteilung des Finanzamtes über den Erhalt der Familienbeihilfe beantragt werden.

  • Für jedes Kleinkind wird eine Förderung von € 200,-- gewährt, wenn das Kind von der Geburt oder vom Zeitpunkt des Zuzuges bis zum Eintritt in das Pflichtschulalter in der Gemeinde bei dessen Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) hauptgemeldet ist. Die Auszahlung erfolgt zu Schulbeginn der 1. Klasse an die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten).

 

Jugendförderung

  • Führerscheinneulinge erhalten nach erfolgreicher Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings  auf  Antrag  eine  Förderung  in  der  Höhe  von  €  60,--.

  • Studierende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, welche außerhalb des Burgenlandes studieren und die Unterstützungskriterien des Landes erfüllen, erhalten 50 % der Kosten für die Semestertickets (Netzkarte am Studienort) durch die Gemeinde refundiert.

 

Gesundheitsförderung

  • € 20,-- pro Person und Jahr für therapeutische Maßnahmen für Neuhauser Bürger  –  einlösbar  bei  Neuhauser  Betriebe.

 

Hauszufahrtenförderung

  • Für staubfrei fertiggestellte Objektzufahrten € 15,-- pro Quadratmeter, höchsten 30 m2.

 

Umweltförderung

  • Förderung für die Errichtung einer Solaranlage pro Objekt und Hausnummer, einmalig in der Höhe von € 300,--

  • Förderung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Höhe von € 50,-- pro kWp  (für höchstens 15 kWp pro Anlagennummer der Energie Burgenland)

    (Voraussetzung für beide ist eine Landes- oder Bundesförderung sowie eine Abnahmevergütung durch die OeMAG).

 

Landwirtschaftsförderung

  • Beitrag  für  künstliche  Besamung:  pro  Rind  €  25,--,  pro  Schwein  €  7,--.

 

Betriebsförderung

  • Pro  Lehrling  und  Jahr  €  145,40  auf  Antrag  des  Betriebes.

 

Nachmittagsbetreuung

  • Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie wird nur 50 % des Betreuungspreises  verrechnet.

 

Kindergarten

  • Für  das  2. Kind  desselben  Haushaltes  wird  kein  Fahrtkostenbeitrag  verrechnet.
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